AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines und Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den zwischen der S&L Immobilien GmbH, Kurze Str. 18, 09577 Niederwiesa und Nutzern dieser Parkeinrichtung (nachfolgend „Nutzer“) geschlossenen Parkplatznutzungsvertrag.

2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrags:
2.1 Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der Parkeinrichtung für das Abstellen von Fahrzeugen (PKW, Motorrädern u. ä.) gemäß den auf den Hinweisschildern der jeweiligen Parkeinrichtung angegebenen Nutzungsbedingungen (vgl. auch Ziffer 3.1).
2.2 Gegenstand dieses Vertrags ist nicht die Bewachung und/oder Verwahrung der abgestellten Fahrzeuge oder die Gewährung sonstiger Obhutspflichten. Die S&L Immobilien GmbH überlässt ausschließlich den Raum für die Nutzung der Parkeinrichtung und übernimmt darüber hinaus keine weiteren Pflichten.
2.3 Der Vertrag über die Nutzung der Parkeinrichtung kommt mit deren Benutzung zustande.

3. Pflichten des Nutzers:
3.1 Der Nutzer verpflichtet sich gemäß den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen,
3.1.1 vor Verlassen des Fahrzeugs seine Ankunftszeit auf einer handelsüblichen Parkscheibe einzustellen und diese Parkscheibe gut sichtbar im Frontbereich des Fahrzeugs hinter der Windschutzscheibe auszulegen oder
3.1.2 den Nachweis einer Parkberechtigung (Bsp.: Parkausweis, Sondergenehmigung, Kennzeichen-Registrierung) zu erbringen oder
3.1.3 einen Parkschein für die von ihm beabsichtigte Parkdauer zu lösen und hierzu das Entgelt für die entsprechende Parkdauer am Parkscheinautomat zu zahlen. Der Parkschein ist gut sichtbar im Frontbereich des Fahrzeugs hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Alternativ können die an den Parkscheinautomaten angegebenen digitalen Bezahlmöglichkeiten (SMS- oder App-Parken) genutzt werden.
3.2 Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, sein Fahrzeug ausschließlich in hierfür vorgesehenen und ausgewiesenen Parkbuchten abzustellen sowie, für den Fall, dass das Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wird, zur Auslegung eines Berechtigungsausweises zur Nutzung dieses Parkplatzes.

4. Vertragsstrafe:
4.1 Verstößt der Nutzer gegen die in Ziffer 3 genannte Pflicht zur Auslegung einer Parkscheibe, eines entsprechenden Berechtigungsausweises (Bsp.: Mitarbeiterausweis oder Behindertenausweis) oder überschreitet der Nutzer die Höchstparkdauer gemäß Ziffer 2.1, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 30,00 €. Die Vertragsstrafe ist fällig, wenn er
4.1.1 das Fahrzeug ohne Auslegung einer Parkscheibe abstellt, keine Ankunftszeit auf der ausgelegten Parkscheibe eingestellt hat, die Parkscheibe von außen nicht lesbar ist oder die auf der Parkscheibe eingestellte Ankunftszeit zuzüglich der auf den Hinweisschildern erlaubten Parkdauer überschritten worden ist (= Parkverstoß), es sei denn, er hat diesen Parkverstoß nicht zu vertreten;
4.1.2 das Fahrzeug abstellt, ohne einen Parkschein gelöst zu haben, der Parkschein von außen nicht lesbar ist oder die auf dem Parkschein angegebene Parkdauer überschritten hat (Parkverstoß), es sei denn, er hat diesen Parkverstoß nicht zu vertreten;
4.1.3 der verpflichtenden Auslage eines Parkberechtigungsausweises im Frontbereich hinter der Windschutzscheibe nicht nachgekommen ist oder das Fahrzeug nicht innerhalb einer der dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Parkbuchten abgestellt hat.
4.2 Eine Vertragsstrafe in Höhe von 39,90€ ist fällig, wenn der Nutzer ohne die Auslegung eines Berechtigungsausweises auf einem Behindertenparkplatz parkt. Die Behindertenparkplätze sind gesondert gekennzeichnet.
4.3 Die Vertragsstrafe ist vom Nutzer binnen 14 Kalendertagen an das dem Nutzer von S&L Immobilien GmbH mitgeteilte Konto zu überweisen.
4.4 Erfolgt keine fristgerechte Zahlung der Vertragsstrafe, wird durch einen Inkasso-Dienstleister der S&L Immobilien GmbH eine Halterabfrage zur Durchführung einer schriftlichen Zahlungsaufforderung durchgeführt. Die hierdurch entstehenden Kosten werden dem Nutzer zusätzlich zur erhobenen Vertragsstrafe in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, sofern der Nutzer nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. S&L Immobilien GmbH/ Inkassodienstleister bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten.

5. Vertragsende:
Der Vertrag endet mit der Ausfahrt des Fahrzeugs aus der Parkeinrichtung, es sei denn, der Vertrag wird vorher fristlos gekündigt. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich von der Parkeinrichtung zu entfernen.

6. Verkehrsregeln:
Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

7. Haftung:
7.1 Während der Dauer dieses Vertrags haftet S&L Immobilien GmbH für Schäden, die nachweislich durch Pflichtverletzungen von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verursacht wurden. S&L Immobilien GmbH haftet demnach nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Nutzer oder Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind. S&L Immobilien GmbH haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet S&L Immobilien GmbH nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschäden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut und vertrauen darf.

7.2 Der Nutzer ist verpflichtet, offensichtliche Schäden innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der S&L Immobilien GmbH anzuzeigen. Verstößt der Nutzer gegen diese vorgenannte Anzeigepflicht, sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Nutzers ausgeschlossen, es sei denn, der Nutzer hat den Verstoß nicht zu vertreten. Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung, wenn dem Nutzer ein Personenschaden entstanden ist oder S&L Immobilien GmbH diesen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

7.3 Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen S&L Immobilien GmbH oder Dritten zugefügten Schäden.

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